

Das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM), ehemals bekannt als „De-minimis“, verfolgt zwei zentrale Ziele:
Unternehmen, die Güterkraftverkehr nach §1 GüKG betreiben.
Inhaber oder Halter von in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen ab 3,5 t, offiziell definiert im Rahmen der Richtlinie Industrie- und Handelskammer.
Die Fahrzeuge zählen zum Stichtag 1. Dezember 2024
Antragsphase 2025 beginnt am 4. August um 9 Uhr.
Es gilt das frühzeitige Einreichen im „Windhundverfahren”: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Maßnahmen dürfen erst nach Erhalt der Bewilligung begonnen werden.
Umsetzungsfrist: max. 5 Monate nach Zuwendungsbescheid, spätestens bis 31.12.2025.
Nachweis: Verwendungsnachweise bis 6 Monate nach Abschluss einzureichen.
Bei mehr als 10 Fahrzeugen ist ein amtlicher Fahrzeugnachweis nötig (Fahrzeugaufstellung der Straßenverkehrsbehörde).
Umwelt: Emissionsarme Reifen, Leichtbau‑Felgen, Reifen‑Druckkontrollsysteme, Telematik, Energie‑/Umweltmanagementberatung
Sicherheit: Fahrerassistenztechniken, komfortable Fahrerplätze, Feuerlöscher, Diebstahlschutz, Vandalismusprävention, Ladungssicherung, Schulungen zur Betriebssicherheit
Zielgruppe: Speditionen und Transporteure mit schweren Lkws
Förderung: Fokus auf nachhaltige Umwelttechnik & Verkehrssicherheit
Budget: Bis zu 80 % Förderung, maximal 2 000 €/Lkw, 33 000 €/Jahr
Wichtig zu beachten: Antrag vor Maßnahme – Start ab 4. August
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