Unterweisung Digitales Kontrollgerät (DTCO).

Erfüllen Sie Ihre Unterweisungspflicht für digitale Kontrollgeräte nach EU-Verordnung VO 165/2014.

 

Seit 2. März 2016 ist die Fahrtenschreiberverordnung (EU) Nr. 165/2014 mit explizit formulierter Schulungs- bzw. Unterweisungspflicht in Kraft getreten. Mit dieser Schulung erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht, Ihre Mitarbeiter für die korrekte Nutzung des digitalen Fahrtenschreibers, eingewiesen und qualifiziert zu haben.

 

  • Sie erfüllen die Anforderungen der VO 165/2014.
  • Sie kennen die rechtlichen Vorschriften und können diese umzusetzen.
  • Sie lernen die korrekten Anwendungen am digitalen Kontrollgerät kennen und vermeiden die aus der fehlerhaften Bedienung resultierenden Risiken.