Sie benötigen einen Verkehrsleiter?
Wenn Sie einen oder mehrere Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtmasse einschließlich Anhänger besitzen und nationale oder internationale Transporte durchführen möchten, dann benötigen Sie gem. Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) eine Erlaubnis (Güterkraftverkehrserlaubnis) oder eine EU – Lizenz (Gemeinschaftslizenz) der zuständigen Verkehrsbehörde.
Um diese Genehmigung zu bekommen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie einen Verkehrsleiter benennen, der die tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten Ihres Transportunternehmens übernimmt.
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