Sie benötigen einen Verkehrsleiter?

Wenn Sie einen oder mehrere Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtmasse einschließlich Anhänger besitzen und nationale oder internationale Transporte durchführen möchten, dann benötigen Sie gem. Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) eine Erlaubnis (Güterkraftverkehrserlaubnis) oder eine EU – Lizenz (Gemeinschaftslizenz) der zuständigen Verkehrsbehörde.

Um diese Genehmigung zu bekommen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie einen Verkehrsleiter benennen, der die tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten Ihres Transportunternehmens übernimmt.